1. Die Heilerin/der Heiler weist vor Behandlungsbeginn darauf hin,
dass ihre/seine Behandlung, die Diagnose oder den Besuch beim Arzt oder
Heilpraktiker nicht ersetzt.
2. Sie/er macht keine Versprechungen hinsichtlich Heilung oder Linderung von Symptomen.
3. Sie/er stellt keine medizinschen Diagnosen und weist darauf hin,
dass sie/er Selbstheilungskräfte aktiviert.
4. Sie/er respektiert sowohl die Person als auch die Entscheidungen
des Klienten und verlangt keine Mindestzahl von Behandlungen.
5. Sie/er verlangt keine Vorauskasse.
6. Sie/er stellt nach erbrachter Dienstleistung eine Quittung über das vereinbarte Honorar aus.
7. Für Fernbehandlungen verlangt sie/er kein Honorar (freut sich
aber über eine freiwillige Spende).
8. Das Honorar übersteigt den Stundendensatz von € 100.- nicht.
(DGH Verordnung, (Dachverband für Geistige Heilung.)